Rechtsprechung
LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 6 InsO, § 56 InsO, § 270b InsO
Insolvenzverfahren: Anfechtung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch den Insolvenzschuldner - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Beschwerde des Insolvenzschuldners gegen die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung ("Dailycer")
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1389
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
Der BGH hat mit dieser von ihm entwickelten außerordentlichen Beschwerde in seinem Beschluss vom 07.03.2012 gebrochen (vgl. BGHZ 150, 133; siehe auch BGH, NJW 2004, 2224, 2225). - AG Stendal, 19.10.2012 - 7 IN 164/12
Insolvenzrecht: Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters in einem …
Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss es Amtsgerichts Stendal vom 19. Oktober 2012 - 7 IN 164/12 - wird verworfen. - BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05
Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der …
Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
Es entspricht daher einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung unstatthaft ist (vgl. BGH, NZI 2006, 474, 475; ZIP 2007, 548; ZVI 2004, 15, 17; ebenso Graeber-Pape, ZIP 2007, 991, 998; Lüke, ZIP 2004, 1693).
- BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03
Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
Der BGH hat mit dieser von ihm entwickelten außerordentlichen Beschwerde in seinem Beschluss vom 07.03.2012 gebrochen (vgl. BGHZ 150, 133; siehe auch BGH, NJW 2004, 2224, 2225). - BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04
Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme …
Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
Dass sie zulässig ist, entspricht jedoch einhelliger Auffassung (vgl. BGH, ZiP 2006, 36; LG Frankfurt/O., ZInsO 1999, 45). - BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02
Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im …
Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
Es entspricht daher einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung unstatthaft ist (vgl. BGH, NZI 2006, 474, 475; ZIP 2007, 548; ZVI 2004, 15, 17; ebenso Graeber-Pape, ZIP 2007, 991, 998; Lüke, ZIP 2004, 1693). - BGH, 02.03.2006 - IX ZB 225/04
Beschwerderecht des Schuldners gegen die Ablehnung eines Antrags auf Entlassung …
Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
Es entspricht daher einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung unstatthaft ist (vgl. BGH, NZI 2006, 474, 475; ZIP 2007, 548; ZVI 2004, 15, 17; ebenso Graeber-Pape, ZIP 2007, 991, 998; Lüke, ZIP 2004, 1693).
- LG Stendal, 16.08.2013 - 25 T 133/13
Insolvenzrecht: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Rechtspflegers über die …
Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 17.6.2013 (25 T 23/13) ausführlich begründet, weshalb die Einrichtung einer Sonderinsolvenzverwaltung mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar ist.