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   LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13   

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LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13 (https://dejure.org/2013,19917)
LG Stendal, Entscheidung vom 17.06.2013 - 25 T 23/13 (https://dejure.org/2013,19917)
LG Stendal, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 25 T 23/13 (https://dejure.org/2013,19917)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
    Der BGH hat mit dieser von ihm entwickelten außerordentlichen Beschwerde in seinem Beschluss vom 07.03.2012 gebrochen (vgl. BGHZ 150, 133; siehe auch BGH, NJW 2004, 2224, 2225).
  • AG Stendal, 19.10.2012 - 7 IN 164/12

    Insolvenzrecht: Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters in einem

    Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
    Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss es Amtsgerichts Stendal vom 19. Oktober 2012 - 7 IN 164/12 - wird verworfen.
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05

    Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der

    Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
    Es entspricht daher einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung unstatthaft ist (vgl. BGH, NZI 2006, 474, 475; ZIP 2007, 548; ZVI 2004, 15, 17; ebenso Graeber-Pape, ZIP 2007, 991, 998; Lüke, ZIP 2004, 1693).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
    Der BGH hat mit dieser von ihm entwickelten außerordentlichen Beschwerde in seinem Beschluss vom 07.03.2012 gebrochen (vgl. BGHZ 150, 133; siehe auch BGH, NJW 2004, 2224, 2225).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

    Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
    Dass sie zulässig ist, entspricht jedoch einhelliger Auffassung (vgl. BGH, ZiP 2006, 36; LG Frankfurt/O., ZInsO 1999, 45).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
    Es entspricht daher einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung unstatthaft ist (vgl. BGH, NZI 2006, 474, 475; ZIP 2007, 548; ZVI 2004, 15, 17; ebenso Graeber-Pape, ZIP 2007, 991, 998; Lüke, ZIP 2004, 1693).
  • BGH, 02.03.2006 - IX ZB 225/04

    Beschwerderecht des Schuldners gegen die Ablehnung eines Antrags auf Entlassung

    Auszug aus LG Stendal, 17.06.2013 - 25 T 23/13
    Es entspricht daher einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung unstatthaft ist (vgl. BGH, NZI 2006, 474, 475; ZIP 2007, 548; ZVI 2004, 15, 17; ebenso Graeber-Pape, ZIP 2007, 991, 998; Lüke, ZIP 2004, 1693).
  • LG Stendal, 16.08.2013 - 25 T 133/13

    Insolvenzrecht: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Rechtspflegers über die

    Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 17.6.2013 (25 T 23/13) ausführlich begründet, weshalb die Einrichtung einer Sonderinsolvenzverwaltung mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar ist.
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